Kreditkarte ist kein Ausweis – Urteil gegen Iberia

In der heutigen Zeit ist es gang und gäbe Flüge mit der Kreditkarte zu bezahlen. Mittlerweile sind auch viele Airlines dazu übergegangen ebendiese für die Buchung genutzte Kreditkarte als Ausweis zu verlangen um die Bordkarte zu erhalten. An sich ein – so denkt man – relativ unproblematischer Vorgang. Allerdings nur dann wenn man die fragliche Kreditkarte auch zur Hand hat, denn vielleicht möchte man eine andere Karte benutzen oder die Buchung erfolgte mit einer Karte die jemand anderem gehört – Familie oder Freund zum Beispiel.
Man sollte meinen – da es ich bei der Kreditkarte nicht um ein Ausweisdokument handelt – das dies kein Problem sein sollte, schliesslich kann man sich per Pass oder Personalausweis ausweisen. Die spanische Airline Iberia sah dies aber nicht so und zwang eine Kundin zur kostenpflichtigen Umbuchung da diese die Karte nicht vorlegen konnte. Die Kundin klagte dagegen und bekam vor dem Landgericht Frankfurt Recht (Az.: 2-24 O 142/10) – eine Kreditkarte ist kein Reisedokument, deswegen sei der Vorlagezwang auch nicht zulässig. Die Kreditkarte ist lediglich ein Zahlungsmittel und dient nicht der Identifikation – eine gute Nachricht für so einige Reisende.